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Die Familie im Islam
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Die Familie im Islam
Im Namen Allahs, des Barmherzigen, des Erbarmers
Alles Lob gebührt Allah, und Ehre und Heil auf dem Gesandten Allahs

Allah der Erhabene ist der, Der die gesamte Schöpfung erschaffen hat. Er allein hat das vollkommene Wissen darüber, wie Seine Schöpfung funktioniert und welchen von Ihm festgelegten Naturgesetzen sie folgt. Er ist Der Kenner des Offenbaren und des Verborgenen. Allah der Allwissende sagt:
"Sollte denn Derjenige, Der erschaffen hat, nicht Bescheid wissen (über Seine Schöpfung)?" (Qur'an 67: 14)
Allah Der vollkommen Weise ist es, Der weiss, was für Seine Schöpfung gut ist und was ihr schadet. Er ist es, der weiss, was das Wohl des einzelnen Menschen so wie das Wohl einer ganzen Gesellschaft fördert und bewahrt.
Wie alle Propheten hat Allah auch Seinen letzten Propheten Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) mit den für die Menschen besten Regeln und Gesetzen (Sharii'a) entsandt.
Allah Der Barmherzige sagt:
"Er (Muhammad) gebietet ihnen das Rechte und verbietet ihnen das Verwerfliche, er erlaubt ihnen die guten Dinge und verbietet ihnen die schlechten..." (Qur'an 7: 157)
Der islamischen Lehre entsprechend ist die Familie für den einzelnen Menschen Geborgenheit, Schutz, Schule und Hilfe gleichzeitig, spendet ihm erlaubte Wonnen und Freuden und bewahrt seine körperliche wie seelische Gesundheit. So wird die Familie ohne Zweifel zu einer tragenden Säule der Gesellschaft, und der Zustand einer Gesellschaft steht im direkten Zusammenhang mit dem Zustand der Familie. Deswegen hat Allah Seinen Propheten Muhammad (Segen und Heil auf ihm) mit einer Gesetzgebung (Sharii'a) entsandt, die neben allen anderen Aspekten des Lebens auch die Angelegenheiten der Familie bis ins Detail und auf beste Weise regelt. Diese Gesetzgebung garantiert und schützt die Funktion der Familie, deren Gesundheit und ihr Wohlergehen im Diesseits wie im Jenseits.
Der erfolgreiche Aufbau einer vorbildlichen Gesellschaft hängt direkt davon ab, wie der Einzelne die Gesetze und Regeln Allahs in seinem täglichen Leben und vor allem im Rahmen seiner Familie umsetzt. Jeder Muslim muss sich in diesem Punkt seiner enormen Verantwortung, die er als Person auch gegenüber der muslimischen Gemeinschaft (Ummah) trägt, bewusst sein. Die Stärke und Schwäche der muslimischen Gemeinschaft (Ummah) liegt nicht in der Stärke und Schwäche ihrer jeweiligen Führer sondern in der Stärke und Schwäche jedes einzelnen ihrer Mitglieder.
"Wahrlich, Allah ändert nicht den Zustand eines Volkes, bis sie (die Zugehörigen dieses Volkes) nicht das ändern, was in ihnen selbst ist." (Qur'an 13: 11)

Und die Stärke oder Schwäche des Einzelnen liegt auch und zu einem großen Teil in der Stärke oder der Schwäche der Familie, die ihn hervorgebracht hat.


Heirat und Ehe im Islam

Die Heirat ist im Islam der Bund, der geschlossen wird, um Mann und Frau mit ihren individuellen Eigenschaften zu vereinen, damit sie sich gegenseitig ergänzen und vervollkommnen. Sie ist der Bund, der im Islam die Einheit von Mann und Frau hervorbringt, die es ihnen ermöglicht, sich gegenseitig auf dem Weg des Lebens optimal zu unterstützen und zu schützen, um gemeinsam den Zutritt zum Paradies im ewigwährenden Jenseits zu erlangen.

Die Wahl des Ehepartners ist im Islam mit großer Verantwortung verbunden. Unter vielen anderen Aspekten dieser Verantwortung ist es beispielsweise ein festgeschriebenes Recht der Kinder noch bevor sie geboren sind, daß der Vater ihnen eine gute Mutter und die Mutter ihnen einen guten Vater auswählt. Es soll hier besonders auf die islamische Gottesfürchtigkeit (Taqwa) des zukünftigen Ehepartners geachtet werden, da sich Mann und Frau gegenseitig Unterstützen sollen, Allahs Wohlgefallen und dadurch Zutritt zum ewigen Paradies für sich und ihre Kinder zu erlangen. Allah der Erhabene befiehlt:
"O die ihr glaubt, bewahrt euch selbst und eure Angehörigen vor einem Feuer, dessen Brennstoff Menschen und Steine sind, über das hartherzige, strenge Engel gesetzt sind, die sich Allah nicht widersetzen in dem, was Er ihnen befiehlt, sondern tun, was ihnen befohlen wird." (Qur'an 66: 6)

Voraussetzung für die Auswahl eines Ehepartners ist die Zustimmung der Frau bzw. des Mannes.
In Allahs Gesetzgebung, die Er den Menschen durch Seinen Propheten Muhammad (Segen und Heil auf ihm) übermitteln lies, ist eine Vermählung der Frau ohne deren ausdrückliches Einverständnis nicht erlaubt und ungültig. Zwangsheirat ist somit im Islam verboten. Wer etwas gegenteiliges behauptet, der widerspricht dem Gesandten Allahs.
Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte unmißverständlich:
"Die Frau, die schon einmal verheiratet war, darf nicht eher verheiratet werden, bis sie um ihr Einverständnis gebeten wurde (und dieses gibt). Und die Jungfrau darf nicht eher verheiratet werden, bis sie um Erlaubnis gefragt wurde (und diese gibt)." (Überliefert bei Bukhaari, Muslim und anderen)

Eine weitere Voraussetzung für die Gültigkeit einer Heirat neben dem Einverständnis der Frau ist die Zustimmung ihres Vaters bzw. ihres islamischen Vormunds.
Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte:
"Keine Heirat ohne Walii (Vater oder islamischer Vormund der Frau)." (Überliefert bei Abi Dawuud, At-Tarmidhii, Ibn Maajah und Ahmad)

Der für die Frau Verantwortliche (Walii) soll jedoch ihrer Heirat mit einem gottesfürchtigen Muslim mit gutem Charakter generell nichts entgegenstellen.
Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte im Bezug auf die Zustimmung zu einer Heirat:
"Wenn zu euch jemand kommt, dessen Religiosität und dessen Charakter/ Umgangsformen euch zufriedenstellen, so verheiratet ihn. Wenn ihr nicht auf solche Weise handelt, wird es viel Zwist und Verderben in der Welt geben." (Überliefert bei At-Tarmidhii und Ibn Maajah)

Es wird jedoch angeraten, dass der angehende Ehemann besonders in folgenden Punkten zu seiner Ehefrau passen soll:
• Religiosität und islamische Gottesfurcht (Taqwa): So sollte beispielsweise eine gottesfürchtige, muslimische Frau keinen Muslim heiraten, der Allah nur wenig fürchtet und der sich nicht immer an Allahs Regeln und Gesetze hält.
• Herkunft: So sollte beispielsweise der Muslim keine Frau aus einer Gesellschaft heiraten, die ihm fremd und ungewohnt ist.
• Gesellschaftlicher Stand: So sollte beispielsweise kein grosser Unterschied zwischen den Ehepartnern im jeweiligen gesellschaftlichen Stand bestehen.
• Finanzielle Situation: So sollte die finanzielle Situation des Mannes möglichst so sein, dass er der Frau einen Lebensstandart garantieren kann, der dem ihrer Familie bzw. ihrem bisherigen Leben entspricht.

Die hier aufgeführten Punkte stellen keine Voraussetzungen für eine Heirat oder gar für die Gültigkeit einer Ehe dar! Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) selbst verheiratete zwei, die sich in einer der zuvor genannten Eigenschaften voneinander unterschieden, wie beispielsweise Fatima bint Qais und Usaama ibn Said (Überliefert bei Muslim). Jedoch kann die Frau aufgrund eines dieser Punkte einen bereits geschlossenen Ehevertrag als ungültig erklären, wenn sie zum Beispiel bei dessen Abschluß getäuscht oder in Unwissenheit über die tatsächliche Situation des Mannes gehalten wurde. Auch kann der Vormund einer Frau aufgrund eines dieser Punkte seine Zustimmung zu einer Heirat verweigern, wenn ersichtlich ist, dass der bestehende Unterschied der Frau oder der zukünftigen Ehe schaden kann.

Handelt der Vater oder der Vormund einer Frau entgegen den islamischen Bestimmungen oder ist kein islamischer Vormund vorhanden, so übernimmt ein legitimer, islamischer Richter dessen Rolle.

Die Heirat selbst findet im Beisein von mindestens zwei männlichen, für ihre Aufrichtigkeit bekannte Zeugen statt. Es werden eventuelle Vereinbarungen zwischen Mann und Frau niedergeschrieben und der Mahr (die Brautgabe) festgelegt. Dann wird der Ehevertrag zwischen dem Vater oder dem islamischen Vertreter der Frau und ihrem zukünftigen Ehemann mündlich abgeschlossen. Der Wortlaut von Seiten des Vertreters der Frau muss deren Namen beinhalten und die Tatsache, dass er sie mit dem Bräutigam verheiratet/ sie ihm zur Ehefrau gibt. Der Wortlaut des Bräutigams muss dessen Akzeptanz bzw. Zustimmung zur Heirat enthalten.
Die Brautgabe (Mahr), deren Höhe und Form (z.B. Gold, Schmuck, Geldbetrag etc.) festgelegt wurde, wird vom Ehemann an die Frau ausbezahlt und ist ihr Eigentum. Es handelt sich keinesfalls um einen ausgehandelten "Preis" für die Frau, der ihrem Vater oder islamischen Vormund ausbezahlt wird.

Mit der den Gesetzen Allahs entsprechenden Heirat wird im Islam der Grundstein zum Bau der Familie gelegt. Sie ist der Vertrag, der es Mann und Frau erlaubt, sich aneinander zu erfreuen, sie aber gleichzeitig dazu verpflichtet, die von Allah festgeschriebenen Regeln gemeinsam zu befolgen und die Rechte des jeweils anderen zu erfüllen.

In der islamischen Ehe werden die Würde und die Rechte der Frau wie die des Mannes auf beste Weise garantiert und geschützt. Jeder der beiden soll in der Ehegemeinschaft gleichermaßen Geborgenheit, Ruhe und Zufriedenheit (zusammengefasst in dem arabischen Wort Sakiina) finden.
"Und es gehört zu Seinen Zeichen, dass Er euch aus euch selbst Ehepartner erschaffen hat, damit ihr bei ihnen Sakiina (Geborgenheit, Ruhe und Zufriedenheit) findet; und Er hat Zuneigung und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt."
(Qur'an 30: 21)
"Sie (eure Ehefrauen) sind euch Schutz und Wärme, und ihr seid ihnen (euren Ehefrauen) Schutz und Wärme."
(Qur'an 2: 187)
Muhammad S. Al-Almany
Gönderen: 18.04.2009 - 00:18
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